Material: Überlegungen zum Umgang mit Sterbehilfe
Umgang mit Sterben und Tod

Gemäss Richtlinien ist Suizidhilfe bei urteilsfähigen Patientinnen und Patienten dann vertretbar, wenn diese unerträglich unter den Symptomen einer Krankheit oder unter Funktionseinschränkungen leiden und andere Optionen erfolglos blieben oder als unzumutbar abgelehnt werden. Der Wunsch des Patienten, in dieser unerträglichen Lebenssituation nicht mehr leben zu wollen, muss für die Ärztin oder den Arzt aufgrund der Vorgeschichte und wiederholter Gespräche nachvollziehbar sein. Er muss „wohlerwogen, dauerhaft und ohne äusseren Druck entstanden“ sein, so die SAMW. Die Richtlinien betonen aber auch, dass Patienten keinen Anspruch auf Suizidhilfe haben, und es jedem Arzt frei steht, diese Handlung für sich in Betracht zu ziehen oder nicht.
Die neuen Richtlinien streben gemäss SAMW „eine Vermittlung zwischen unterschiedlichen Sichtweisen und Wertvorstellungen an und wirken darauf hin, dass die Selbstbestimmung aller Beteiligten – der Patientinnen, der Angehörigen und der medizinischen Fachpersonen – geachtet und geschützt wird“.
Daten
Umgang mit Sterben und Tod
Broschüre, 40 Seiten
Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften SAMW
1. Auflage 2018
gratis