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Zürcher Organisationen begrüssen Verzicht auf Totalrevision des Sozialhilfegesetzes

Mai 5, 2020 | Archiv, Armut und Not

Hilfswerke, Beratungsstellen und Berfufsverband in Zürich begrüssen den Entscheid des Regierungsrates, auf die Totalrevision des Sozialhilfegesetzes zu verzichten. Die Verschärfungen sollen jedoch nun nicht einfach etappenweise eingeführt werden.

Die Totalrevision hätte für die Armutsbetroffenen viele Verschärfungen zur Folge gehabt und kaum Verbesserungen gebracht, teilten die Organisationen per Medienmitteilung mit. Trotz des Verzichtes auf die Revision drohe jedoch die Gefahr, dass die geplanten Verschärfungen nun einfach etappenweise ins Sozialhilfegesetz aufgenommen würden.

Teilweise sei dies auch schon geschehen. So sei die Beschwerdemöglichkeit der Sozialhilfebeziehenden durch einen Kantonsratsentscheid bereits eingeschränkt worden. Dies stelle einen starken Eingriff in die Grundrechte dar, so die Organisationen, zu denen unter anderem die Regionalstelle Zürich des HEKS, das Sozialwerk Pfarrer Sieber und Avenir Social zählen.

Die Organisationen fordern, dass der Kanton künftig die Sozialhilfekosten gänzlich übernimmt. Heute tragen laut Mitteilung die Gemeinden fast die gesamten Kosten alleine. Dies belaste die kommunalen Finanzen stark. Alle wollten so möglichst wenige Sozialhilfebeziehenden in der eigenen Gemeinde. Für die Betroffenen habe dies schwerwiegende Konsequenzen.

Die aktuelle Krisenlage zeige zudem die Systemrelevanz staatlicher Unterstützung auf. Es seien die Sozialwerke, speziell die Sozialhilfe, die vor Armut schützten. Die Sozialhilfe müsse deshalb dringend gestärkt werden.