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Weisse und schwarze Liste zur Durchführung der Lohngleichheitsanalyse lanciert

Dez 18, 2020 | Archiv, Gender- und Gleichstellungsfragen

Eine Online-Plattform zeigt Unternehmen, die eine Lohngleichheitsanalyse durchgeführt haben – und bald auch solche, die dies verweigern. Mehrere Verbände haben sie als Antwort auf die “enttäuschende” Revision des Gleichstellungsgesetzes lanciert.

Seit dem 1. Juli 2020 sind Unternehmen ab 100 Mitarbeitenden gesetzlich verpflichtet, ihre Löhne hinsichtlich der Gleichstellung von Frau und Mann zu überprüfen. Jedoch sehe das revidierte Gleichstellungsgesetz weder Kontrollen noch Sanktionen vor, so Travail Suisse in einer Medienmitteilung.

Als Antwort auf die enttäuschende Gesetzesrevision durch das Parlament habe man nun eine Plattform eingerichtet, auf der Unternehmen die Durchführung der Lohngleichheitsanalyse eintragen können. Die Plattform von Travail Suisse und den angeschlossenen Verbänden richtet sich laut eigenen Angaben bereits an Unternehmen ab 50 Beschäftigten. Alle Unternehmen hätten die Möglichkeit, sich auf der Liste als Pioniere der Lohngleichheit zu registrieren. 

Die Unternehmen werden auf einer weissen Liste zudem mit bis zu drei Punkten ausgezeichnet. Die Durchführung der Analyse bringt einen Punkt, mit deren unabhängiger Revision erhält das Unternehmen zwei Punkte. Drei Punkte erhält, wer die Ergebnisse zudem Aktionären und Angestellten kommuniziert. Von den aktuell 58 registrierten Unternehmen haben allerdings nur 5 die Höchstpunktzahl erreicht, also die Ergebnisse auch intern kommuniziert. Zwei Unternehmen sind mit zwei Punkten ausgezeichnet. 51 Unternehmen erhielten einen Punkt.

Es sei vorgesehen, auch eine schwarze Liste mit jenen Unternehmen zu erstellen, welche die Lohngleichheitsanalyse trotz gesetzlicher Verpflichtung bis Ende Juni 2021 nicht umgesetzt hätten, so Travail Suisse weiter. Diese Unternehmen würden von den Angestellten gemeldet.

Um zu erfahren, ob die Revision ihre Ziele erreicht habe, brauche es die entsprechenden Informationen. Diese müssten dem Bund weitergeleitet werden. Die Massnahme sei mit keinem zusätzlichen Aufwand für die Unternehmen verbunden und erlaube, die Wirksamkeit der Gesetzesrevision zu überprüfen, so die Mitteilung. Eine entsprechende Forderung der Wissenschaftskommission des Nationalrates wird jetzt im Ständerat verhandelt.