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Verbände für klare Reglungen von betreutem Wohnen

Mai 16, 2019 | Archiv, Pflege

Angesichts der wachsenden Bedeutung von betreutem Wohnen braucht es klare Regelungen, die bedarfsgerechte Angebote und deren Finanzierung schweizweit sicherstellen, sagen mehrere nationale Dachorganisationen für Pflege und Betreuung. Eine Studie will dies untermauern.

Demnächst wird die zuständige Kommission des Ständerates über die Motion “Ergänzungsleistungen für Betreutes Wohnen” beraten. Curaviva, Senesuisse, Pro Senectute und Spitex Schweiz befürworten die Motion in einer gemeinsamen Medienmitteilung ausdrücklich.

Neben der ambulanten Pflege und Unterstützung zu Hause und der stationären Pflege und Betreuung im Heim wird das betreute Wohnen als dritte, integrierte Wohnform für Menschen im Alter oder mit Behinderungen immer bedeutender, schreiben die Verbände. Der Begriff des betreuten Wohnens sei aber noch ungenügend definiert. Fehlende gesetzliche Regelungen, grosse regionale Angebotsunterschiede und die unklare Finanzierung erschwerten die Diskussion zudem.

Die Motion wolle diesen Missstand beseitigen und die Finanzierung über Ergänzungsleistungen regeln, so die Verbände. Sie verlangt, dass ein auf die Bedürfnisse ausgerichtetes Angebot gesetzlich festgelegt wird.

Welche Standards dabei aus fachlicher Perspektive gelten sollten, zeige eine soeben erschienene Studie der vier Organisationen. Sie fasse wissenschaftliche Erkenntnisse, bestehende Konzepte und Erfahrungen aus der Praxis zusammen und definiere die strukturellen, inhaltlichen und fachlichen Voraussetzungen von betreutem Wohnen. Schliesslich wird ein klientenzentriertes Modell mit vier Unterstützungsstufen vorgestellt, welche die Würde, grösstmögliche Selbständigkeit und Lebensqualität des betreuten Menschen erhalten wolle.