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Verbände beschliessen Massnahmenplan zur UN-Behindertenrechtskonvention

Mrz 7, 2019 | Archiv, Behinderung

Wahlfreiheit, Selbstbestimmung und volle Teilhabe: 145 Massnahmen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention schlagen drei nationale Verbände der Dienstleistungsanbieter für Menschen mit Behinderung vor. Jetzt seien Bund, Kantone und Sozialpartner gefordert, stellen sie fest.

Mit dem ersten nationalen Aktionsplan zur UN-Behindertenrechtskonvention wollen INSOS, CURAVIVA und VAHS Schweiz laut Medienmitteilung vom 6. März einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Konvention bei Verbänden und in sozialen Institutionen leisten. In eineinhalb Jahren Projektarbeit haben sich dabei über 80 Fachpersonen und Menschen mit Behinderung beteiligt. Herausgekommen sind 35 Ziele und 145 Massnahmen und Empfehlungen.

Die Schweiz hat die UN-Behindertenrechtskonvention 2014 ratifiziert und ist seither verpflichtet, sie umzusetzen. Sie sei ein Meilenstein auf dem Weg zur Gleichstellung und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung, so die Verbände. Doch existierten noch vielfältige Barrieren, die eine Teilhabe an allen Lebensbereichen verhinderten. Ein Paradigmenwechsel sei nur gemeinsam zu schaffen. Gefordert seien nun Bund, Kantone und Sozialpartner, so die Verbände.

Wahlfreiheit ist laut Massnahmenplan ein zentraler Punkt, also die Freiheit, möglichst selber über Lebensmittelpunkt und Arbeit zu entscheiden. Menschen mit Behinderungen sollen in sozialen Institutionen mitwirken und mitbestimmen können, heisst es weiter. Letztendlich gehe es um eine volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft. Gemeinsam mit Menschen mit Behinderung müsse eine vielfältige und durchlässige Dienstleistungspalette entwickelt werden.