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SRK: 11,5 Millionen Soforthilfe für Armutsbetroffene aufgebraucht

Jan 11, 2021 | Archiv, Armut und Not

Die Corona-Krise verschärfte in der Schweiz die finanzielle Situation von armutsbetroffenen Menschen. Mit 11.5 Millionen Schweizer Franken unterstützte das Schweizerische Rote Kreuz SRK bis Ende 2020 insgesamt 14’000 Menschen in Not mit finanzieller Soforthilfe.

Die Mittel der finanziellen Soforthilfe seien aufgebraucht, so das SRK in einer Medienmitteilung. Deshalb habe man diese per Ende 2020 eingestellt. Normalerweise zeige sich Armut zeitverzögert. Betroffene versuchten zuerst, alle Möglichkeiten auszuschöpfen. In der Corona-Krise sei jedoch alles ganz schnell gegangen.

Es seien Selbstständige, denen alle Aufträge wegbrächen, Menschen, die im Stundenlohn oder auf Abruf arbeiteten, so das SRK. Betroffen seien Arbeitnehmende aus Niedriglohn-Branchen wie Gastronomie oder Detailhandel wie auch Menschen, welche bereits vor der Krise in der Armut oder an der Armutsgrenze lebten.

Mit der finanziellen Soforthilfe habe das SRK von April bis Dezember 2020 14’000 Personen mit total 11.5 Millionen Schweizer Franken unterstützt. Die Gelder seien am häufigsten zur Begleichung der Mietkosten eingesetzt worden oder für Gesundheitskosten wie Krankenkassen-Prämien und Behandlungskosten. Diese Hilfe sei nur dank der grossen Solidarität der Schweizer Bevölkerung geleistet werden können. Das SRK setzte für die Corona-Soforthilfe Spenden ein, die es von Unternehmen und über die Sammlung der Glückskette erhielt.

Einmal- oder Mehrfachbeiträge wie die Soforthilfe des SRK können helfen, Engpässe zu überbrücken und durchzuatmen, so die Mitteilung. Doch dies reiche nicht aus, denn die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie träfe jene am härtesten, die bereits vorher ein sehr knappes Budget gehabt hätten. Es zeichne sich ab, dass bei vielen Betroffenen wie Working Poor, im Stundenlohn Angestellten, Familien, Alleinerziehenden, geflüchteten Menschen und Sans-Papiers, aber auch Selbstständigen eine Unterstützung wie die bisherige finanzielle Soforthilfe nicht ausreichen werde.

Das SRK unterstütze subsidiär, es könne nicht übernehmen, was als staatliche Aufgabe vorgesehen sei, und fordere Massnahmen für die systematische Unterstützung von Armutsbetroffenen und Menschen mit tiefstem Einkommen in der Schweiz, die aufgrund der Corona-Krise in Not geraten seien. Hier müssten gemäss Bundesverfassung und Gesetzen der Bund und die Kantone einspringen, nicht nur punktuell mit einmaliger Unterstützung, sondern nachhaltig während der ganzen Krise und dort, wo notwendig, darüber hinaus.