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Rat der Religionen lehnt Verhüllungsverbot ab

Jan 26, 2021 | Archiv, Menschenrechte und Antidiskriminierung

Christen, Juden und Muslime lehnen das Verhüllungsverbot ab, das am 7. März vor das Stimmvolk kommt. Es stellt eine unverhältnismässige Einschränkung der Religionsfreiheit dar, so der Rat der Religionen SCR in einer Stellungnahme.

Die Mitglieder des Rates setzten sich für einen respektvollen Umgang unter den Religionsgemeinschaften ein. Der Rat begrüsse den indirekten Gegenvorschlag von Bundesrat und Parlament, heisst es in einer Medienmitteilung vom 25. Januar.

Ein Verhüllungsverbot könne nichts für ein friedliches Miteinander in der Schweiz beitragen, wird SCR-Präsident Harald Rein zitiert. Rein ist Bischof der Christkatholischen Kirche in der Schweiz.

Vermute man bei verschleierten Frauen stets Unterdrückung und Herabsetzung, werde man der Vielfalt der religiösen Selbstdeutungen von Frauen nicht gerecht, so Rita Famos, Präsidentin der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz, laut. Mitteilung.

Religionsfreiheit sei ein wichtiger Pfeiler der liberalen rechtsstaatlichen Demokratie. Dieses Menschenrecht schütze auch religiöse Praktiken wie Kleidervorschriften. Die Verhüllung verdiene als persönliche Glaubensüberzeugung Respekt, weil sie untrennbar zur Identität der Gläubigen gehöre.

Das Grundrecht der Religionsfreiheit im scheinbaren Interesse der Öffentlichkeit ausser Kraft zu setzen, halte der SCR für unverhältnismässig. Die angeordnete Enthüllung werde keine Garantie für Gewaltlosigkeit geben. Deshalb spreche sich der SCR für den indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates aus, der die Enthüllung nur für Identifikationszwecke durch die staatlichen Behörden vorsehe.

Der SCR anerkenne die Sorge vor religiöser Radikalisierung und Gewaltideologien. Die Initiative biete hier aber keinen Lösungsansatz. Umso wichtiger sei ein offener gesellschaftlicher Dialog.