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Kommission sieht Verbesserungspotential in Bundesasylzentren

Jan 14, 2019 | Archiv, Migration und Flucht

Die Unterbringung von Asylsuchenden durch den Bund ist grundsätzlich menschenrechtskonform. Bei körperlichen Durchsuchungen oder beim Zugang zur psychiatrischen Grundversorgung gibt es jedoch Verbesserungspotential. Das sagt die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter NKVF in einem aktuellen Bericht.

Die Kommission überprüfte 2017 und 2018 die Zentren des Bundes im Asylbereich. Positiv wertete die Kommission laut Medienmitteilung, dass die Aufhebung des allgemeinen Handyverbots den Kontakt zu Angehörigen erleichtert hätte. Seit Frühling 2017 dürfen die Asylsuchenden tagsüber ein Handy nutzen, auch verfügen die meisten Asylzentren inzwischen über einen drahtlosen Internetzugang. Diese Massnahmen hätten sich positiv auf Sicherheit und Zusammenleben in den Zentren ausgewirkt, so die NKVF.

Als kritisch beurteilte die Kommission, dass in einem Zentrum auch alle Kinder bei jeder Rückkehr ins Zentrum einer körperlichen Untersuchung unterzog. Normalerweise untersucht das Sicherheitspersonal nur erwachsene Asylsuchende. Nur bei einem konkreten Verdacht sollten überhaupt körperliche Duchsuchungen vorgenommen werden, empfiehlt hingegen die Kommission dem Staatssekretariat für Migration SEM. Bei Kindern sei grundsätzlich darauf zu verzichten.

Für das in den Zentren tätige Betreuungs- und Sicherheitspersonal gab es nach Einschätzung der Kommission keine klaren Vorgaben zur Identifikation von Opfern von Menschenhandel unter den Asylsuchenden. Externe Fachstellen seien in den meisten Zentren nicht systematisch beigezogen worden. Die Kommission empfiehlt dem SEM deshalb, ein für alle Bundeszentren gültiges Konzept zur Identifikation von Opfern von Menschenhandel und anderen verletzlichen Personen zu erarbeiten.

Die Kommission begrüsst gemäss Mitteilung das medizinische Screening der asylsuchenden Personen durch eine Pflegefachperson beim Zentrumseintritt. Im Rahmen ihrer Besuche stelle sie hingegen fest, dass sich der Zugang zur psychiatrischen Grundversorgung häufig als schwierig gestalte und in der Regel auf Notfälle beschränke. Die Kommission empfiehlt dem SEM, bereits beim Eintritt ein entsprechendes Screening vorzunehmen und psychisch auffällige bzw. traumatisierte Personen, wenn möglich bereits während dem Aufenthalt im Zentrum an die geeigneten Stellen zu überweisen.

Das Staatssekretariat für Migration SEM in Bern.

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