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Komitee ergreift Referendum gegen Organspende ohne ausdrücklichen Widerspruch
Ein überparteiliches Komitee wendet sich dagegen, den schriftlichen Widerspruch gegen eine Organspende ohne die Zustimmung des Volkes einzuführen.
Gemäss Parlamentsbeschluss wird automatisch zur Organspenderin oder zum Organspender, wer dem zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen hat.
Wer eine Organspende ablehnt, müsste sich in ein Register eintragen lassen oder den Widerspruch in einer Patientenverfügung niederlegen. Diesen indirekten Gegenvorschlag stellte das Parlament der Volksinitiative “Organspende fördern – Leben retten” entgegen, meldet die Schweizerische Depeschenagentur SDA.
Das Referendumskomitee hielt fest, eine Widerspruchslösung dürfe nicht ohne eine umfassende Information über eine Organentnahme eingeführt werden, so die SDA-Meldung. Es sei zweifelhaft, dass alle eine informierte Zustimmung erteilen könnten, wie sie eigentlich für medizinische Eingriffe nötig ist. Gerade die sozial Schwächsten könnten benachteiligt werden.
Auch die Nationale Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin lehnt die Widerspruchsregelung ab. Sie spricht sich für einen dritten Weg mit einer sogenannten Erklärungsregelung aus. Demnach sollten die Menschen regelmässig aufgefordert werden, sich mit der Organspende auseinanderzusetzen und anzugeben, ob sie zu einer Spende bereit sind oder nicht.