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Kirchenbund lehnt Einschränkung der Sportförderung ab

Jun 6, 2017 | Archiv, Kinder und Jugendliche

Nach dem Willen des Bundesrates sollen kirchliche Jugendorganisationen nur noch beschränkt zu öffentlich geförderten Jugend- und Sport-Programmen zugelassen werden. Jugendorganisationen dürfen keinen religiösen Einfluss ausüben. Der Kirchenbund kritisiert diese “Pauschalisierung”.

Der Bund möchte die Sportförderungsverordnung ändern. Jugendorganisationen, die Programme von J+S anbieten wollen, müssen gewährleisten, dass sie die Entwicklung und Entfaltung von Kindern und Jugendlichen fördern. Laut Mitteilung des Kirchenbundes vom 6. Juni tun Reformierte dies: “Sie stehen für Fairness, Teamgeist, faires Zusammenspiel und Gemeinschaft.”

„Der christliche Glaube ist Garant, nicht Gefahr für die Mündigkeit“, so Kirchenbundspräsident Gottfried Locher. „Jedes Kind, jeder Jugendliche stellt religiöse Fragen. Sie sind unerlässlich für eine aufgeklärte Entfaltung und Entwicklung.“

In seiner Vernehmlassungsantwort weist der Kirchenbund die Auffassung zurück, dass Jugendorganisationen mit starker religiöser Ausprägung eine Gefahr für die Entwicklung der Jugendlichen darstellten. Jugendliche liessen sich “nicht derart einfach zu Objekten der Missionierung machen”. Wer mit Jugendlichen zu tun habe, müsse eher selten befürchten, dass sie völlig kritiklos religiösen oder auch anderen Überzeugungen verfallen.

Wenn Jugendliche, die sich zum Glauben bekennen, von J+S-Angeboten ausgeschlossen werden, würden auch sie in ihrer Religionsfreiheit verletzt, so der Kirchenbund. Wenn den Jugendlichen J+S-Angebote aus religiöser oder weltanschaulicher Überzeugung verweigert werden, missachte der Staat seine Neutralitätspflicht, da er in unzulässiger Weise Partei ergreife.