Aktuelles

HEKS fordert Aufnahme von 5000 afghanischen Flüchtlingen

Aug 19, 2021 | Archiv, Katastrophen und Krieg

Die aktuellen Geschehnisse in Afghanistan verschlimmern insbesondere die Lage von Frauen und Mädchen, so das HEKS. Die Schweiz müsse mindestens 5000 besonders gefährdete Flüchtlinge aufnehmen.

Die Machtübernahme durch die Taliban stelle eine Gefahr für die Grund- und Menschenrechte dar, so das Hilfswerk der Evangelischen Kirchen Schweiz HEKS in einer Medienmitteilung. Die Schweiz müsse sich international nachdrücklich für den Schutz besonders verletzlicher Personen, insbesondere Frauen und Mädchen, einsetzen, so die Mitteilung.

Angesichts der dramatischen Lage müsse die Schweiz legale und sichere Fluchtwege für mindestens 5000 besonders verletzliche Personen schaffen. Zudem solle den in der Schweiz lebenden Afghaninnen und Afghanen durch die erleichterte Erteilung humanitärer Visa ermöglicht werden, ihre Familienangehörigen aus der lebensbedrohenden Situation in Sicherheit zu holen. Dies müsse zwingend auch für vorläufig aufgenommene Personen möglich sein.

Aufgrund der geänderten Sicherheitslage in Afghanistan sei die Situation der afghanischen Staatsangehörigen mit abgelehnten Asylgesuchen, die sich in der Schweiz aufhielten, erneut zu prüfen. Weiter ist der Rückführungsstopp, den das Staatssekretariat für Migration Mitte August verfügt habe, aufrecht zu erhalten, so das HEKS.

Um verletzliche MigrantInnen besser zu schützen und Migration menschenrechtskonform und positiv zu gestalten, brauche es eine koordinierte internationale Zusammenarbeit. Die Situation in Afghanistan zeige dies einmal mehr deutlich. Der UNO-Migrationspakt bilde das Fundament für diese Zusammenarbeit. Deshalb müssten der Bundesrat, die Bundesversammlung und die Bevölkerung den Migrationspakt unterstützen.

Afghanistan ist laut HEKS-Mitteilung wegen des seit 20 Jahren anhaltenden Krieges eines der häufigsten Herkunftsländern von Asylsuchenden in der Schweiz. Da in der Schweiz ein Bürgerkrieg nicht als Asylgrund gelte, werde den meisten afghanischen Staatsangehörigen lediglich eine vorläufige Aufnahme gewährt. Damit seien diese Menschen mit einschneidenden Einschränkungen ihrer Rechte konfrontiert, was ihre Integration in die Schweizer Gesellschaft massgeblich erschwere. Sie müssten mit hohen Hürden beim Familiennachzug rechnen, könnten aber wegen eines Reiseverbots ihre Familienmitglieder im Ausland nicht sehen.