Flankierende Massnahmen – Chance oder Gefahr für den Arbeitsmarkt?

Flankierende Massnahmen – Chance oder Gefahr für den Arbeitsmarkt?

Der Think Tank Avenir Suisse kritisiert die Flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit. Sie schadeten der Berufsintegration und sollten rückgebaut werden.
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Flankierende Massnahmen – Chance oder Gefahr für den Arbeitsmarkt?

Der Think Tank Avenir Suisse kritisiert die Flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit.  Sie schadeten der Berufsintegration und sollten rückgebaut werden.

Im Jahr 2000 hat die Schweiz mit den Bilateralen Verträgen auch das Freizügigkeitsabkommen angenommen. Wenige Jahre später sprach sich das Volk für sogenannte flankierende Massnahmen aus. Diese sollten verhinden, dass sich mit dem Zuzug neuer Arbeitskräfte auf den schweizerischen Arbeitsmarkt die hiesigen Arbeitsbedingungen verschlechterten. Lohn- und Sozialdumping sollte verhindert werden. Verschiedene kirchliche Organisationen – darunter der Schweizerische Evangelische Kirchenbund – stellten sich hinter die Massnahmen.

Der wirtschaftsliberale ThinkTank Avenir Suisse kritisert die Flankierenden Massnahmen nun in einer Publikation. Die Angst vor Lohndruck aus dem Ausland habe sich als “weitgehend unbegründet” erwiesen. Im Gegenteil seien negative Auswirkungen sichtbar: “Sie erschweren die Integration von Berufs- und Quereinsteigern, Tiefqualifizierten, Älteren und Flüchtlingen”, schreibt die Denkfabrik. Arbeit werde verteuert, Automatisierung und Auslagerung Vorschub geleistet. Die Hochpreisinsel Schweiz werde zementiert.

2016 wurden bei 12% der geprüften Betriebe Lohnunterbietungen festgestellt, bei 25% der Betriebskontrollen Verstösse gegen die Lohnbestimmungen.

Letztendlich liege der Rückbau der Massnahmen im Interesse eines liberalen Arbeitsmarktes. Dem System liege ein “grundlegender Irrtum” zugrunde, da das eingeführte Mindestlohnsystem primär diejenigen schütze, die bereits in den Arbeitsmarkt integriert seien. Mindestlöhne erschwerten den Berufseinstieg und den Wechsel.

Als “Arbeitgeber-Attacke” lehnte die Unia-Gewerkschaft den Vorschlag des “Sprachrohrs der Konzerne und Grossunternehmen” sogleich ab. Die kürzlich vom Staatssekretariat für Wirtschaft Seco präsentierten Zahlen zu den Massnahmen zeige deutlich, dass sie verstärkt, nicht ausgehebelt werden sollten.

Das Seco prüfte im vergangenen Jahr rund 42’000 Betriebe die in der Schweiz geltenden Lohn- und Arbeitsbedingungen, deutlich mehr als die Mindestvorgabe der Entsendeverordnung von 27’000. Bei 12% der überprüften Schweizer Betriebe wurden Lohnunterbietungen festgestellt. Bei Dienstleistungserbringern aus der EU sei aufgrund der Lohnunterschiede zur Schweiz das Risiko von Lohnunterbietungen erhöht. Bei 25% der Betriebskontrollen wurden im letzten Jahr Verstösse gegen die Lohnbestimmungen festgestellt. Das Seco bilanziert, die Massnahmen hätten sich bewährt. Der Bundesrat will die Mindestzahl auf 35’000 Kontrollen erhöhen. Laut Tagesanzeiger fordern die Gewerkschaften gar 50’000.

“Der wirtschaftliche Nutzen, der durch die Freizügigkeit von Waren, Kapital und Arbeit entsteht, kann nicht von der Freizügigkeit der Personen mit ihren sozialen Rechten abgelöst werden”, betont Simon Röthlisberger, Migrationsbeauftragter des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes: “Die Wahrung der Menschenwürde impliziert, dass ökonomische Interessen nicht von der Achtung der Person abgekoppelt werden.” Der freie Warenverkehr und der freie Zugang zu Arbeit bildeten die beiden Seiten der Medaille. Die Massnahmen schützten inländische Arbeitnehmende vor Lohndumping, aber auch einwandernde Menschen vor Ausbeutung. Gerade in den Branchen, in denen keine Gesamtarbeitsverträge und kein Mindestlohn existierten, seien entsprechende Massnahmen auch weiter notwendig.

Thomas Flügge

Kommunikation, Diakonie Schweiz

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