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Diakonie Schweiz beschliesst Meilenstein zu Ausbildungsstandards der Sozialdiakonie

Jun 4, 2021 | Archiv, Diakonie Schweiz, Plenarversammlung, Ausschuss

Die Plenarversammlung der Diakonie Schweiz beschloss am 31. Mai in Bern die Revision der «Mindestanforderungen für die sozialdiakonische Berufsausbildung». Die neuen Mindestanforderungen bringen die Anforderungen für das sozialdiakonische Amt der Deutschschweizer Kantonalkirchen auf den aktuellen Stand geltender Bildungsstandards.

Die Mitglieder der Plenarversammlung trafen sich am 31. Mai erstmals nach Ausbruch der Corona-Pandemie wieder in physischer Form in Bern. Im Zentrum der Debatten stand die Revision der «Mindestanforderungen zur sozialdiakonischen Berufsausbildung». Mit diesem Regelwerk hatten sich die Deutschschweizer Kantonalkirchen vor rund 25 Jahren zusammengeschlossen, um einheitliche Ausbildungsvorgaben für die Sozialdiakonie zu formulieren und damit das sozialdiakonische Amt in ihren Kirchen zu schärfen und zu stärken.

Im Rahmen der von der Konferenz Diakonie Schweiz durchgeführten Erhebung «Diakonie und Diakonat in den Kantonalkirchen» von 2018 hatte sich gezeigt, dass die bestehenden Mindestanforderungen in mehreren Hinsichten formale und inhaltliche Mängel aufweisen und geltenden Bildungsstandards nicht mehr entsprechen. Daher hatte die Plenarversammlung den Auftrag erteilt, die Revision des Regelwerks an die Hand zu nehmen.

Die revidierte Fassung der Mindestanforderungen, die nun von der Plenarversammlung beschlossen worden ist, eliminiert die bisherigen Mängel und aktualisiert das Regelwerk so, dass es heutigen Bildungsstandards entspricht. Die neue Fassung der Mindestanforderungen behält aber den Grundsatz der sogenannten «doppelten Qualifikation» bei, die besagt, dass für die sozialdiakonische Ausbildung sowohl kirchlich-theologische als auch sozialwissenschaftliche Grundlagen notwendig sind.

Beat Maurer, Präsident des Ausschusses der Konferenz, hielt gegenüber der Plenarversammlung fest, dass die Revision der Mindestanforderungen für alle Beteiligten mit Vorteilen verbunden sei: «Sowohl für die Interessierten am sozialdiakonischen Amt als auch für die Kantonalkirchen werden mit den revidierten Mindestanforderungen deutlich präzisere und zu-gleich praktikablere Grundlagen geschaffen». Die revidierten Mindestanforderungen werden ab 1. Januar 2022 in Kraft gesetzt.

Die Plenarversammlung behandelte ausserdem die wiederkehrenden Konferenzgeschäfte (Jahresbericht, Jahresrechnung) und nahm die Berichterstattung aus den Arbeitsgruppen der Konferenz zur Kenntnis. Die kommende Plenarversammlung findet am 22. November 2021 in Bern statt.

Die Diakonie Schweiz ist die nationale Dachorganisation für Diakonie der evangelisch-reformierten Landeskirchen. Sie fördert den Informationsaustausch zu gemeindediakonischen Projekten, pflegt den Dialog mit der diakoniewissenschaftlichen Forschung sowie zu Netz-werken und legt die Standards der diakonischen Ausbildung fest. Damit werden diakonische Arbeiten aus einer Hand geleistet. Als Konferenz der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz (EKS) vereint sie sowohl die für Diakonie zuständigen Kirchen- bzw. Synodalratsmitglieder der Landeskirchen als auch zahlreiche diakonische Fachpersonen aus unter-schiedlichen Bereichen.