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Dachverband sieht schwere Mängel bei der Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention

Okt 8, 2019 | Archiv, Behinderung

Die UNO hat eine “List of Issues” veröffentlicht, bei denen sie Anfragen an die Schweiz betreffend Umsetzung der Behindertenrechtskonvention hat. Der Dachverband der Behindertenorganisationen Inclusion Handicap sieht schwere Mängel in der Gesetzgebung und deren Umsetzung.

Rund 1,6 Millionen Menschen mit Behinderungen leben derzeit in der Schweiz, 892’000 Frauen, 618’000 Männer und rund 150’000 Kinder. Zu ihrem Schutz hat die Schweiz 2014 die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert. Seitdem ist sie verpflichtet, die Konvention umzusetzen.

Laut Mitteilung des Dachverbandes Inclusion Handicap wurde nun das Verfahren zur Überprüfung der Schweiz betreffend Umsetzung der Behindertenrechtskonvention eröffnet. Der zuständige UNO-Ausschuss in Genf habe kürzlich die sogenannte “List of Issues” veröffentlicht, in der er zum Ausdruck bringe, in welchen Bereichen er Probleme verorte.

So müsse die Schweiz zum Beispiel darlegen, welche Massnahmen sie ergreift, damit Menschen mit Behinderungen genügend vor Benachteiligungen in Warenhäusern, Theatern und Restaurants geschützt seien. Weiter werde gefragt, wie die Institutionalisierung von Kindern und Erwachsenen mit Behinderungen beendet würde. Ausserdem werde beantwortet werden müssen, inwiefern auch Menschen mit einer geistigen Behinderung wählen und abstimmen dürften.

In einer Eingabe identifizierte Inclusion Handicap die wichtigsten Probleme und Missstände bei der Umsetzung der Konvention. So habe die Schweizer Bundesregierung die Verpflichtungen der Konvention weitgehend unterschätzt. Es gebe Hinweise auf schwerwiegende Mängel sowohl in der Gesetzgebung als auch bei ihrer Umsetzung, so Inclusion Handicap.

So fehle weiterhin eine umfassende und kohärente Strategie zur Umsetzung der Konvention. Es gebe keinen Schutz vor Diskriminierung am Arbeitsplatz im privaten Sektor und keinen inklusiven Arbeitsmarkt, kein inklusives Bildungssystem und nur einen ungenügenden Schutz vor Diskriminierung durch Private. Weiter sei das System der Entscheidfindung durch Vertretung noch vorhanden. Auch fehle die Möglichkeit für ein Leben in der Gemeinschaft mit gleichen Wahlmöglichkeiten für viele Menschen insbesondere mit psychischen und geistigen Behinderungen, unter anderem durch Einschränkung der Wohnsitzwahl und der Wohnform.