Aktuelles

D: Erstes Institut für kirchliches Arbeitsrecht gegründet

Aug 8, 2018 | Archiv, Recht

Die Ruhr-Universität Bochum RUB hat das deutschlandweit erste wissenschaftlich-universitäre Institut für kirchliches Arbeitsrecht gegründet. Die Frage nach dem Mass an Loyalität gegenüber kirchlichen Arbeitgebenden wird eines der ersten Forschungsthemen.

Das kirchliche Arbeitsrecht sei ein zentraler Faktor für die beiden grossen Kirchen sowie für Diakonie und Caritas, erklärte  Institutsleiter Jacob Joussen laut Meldung des Evangelischen Pressedienstes epd. Das Institut wolle das Thema wissenschaftlich neutral und unabhängig aus der Arbeitgeber- wie aus der Arbeitnehmerperspektive erforschen, so der Experte für deutsches und europäisches Arbeits- und Sozialrecht.

Erstes Thema wird demnach das kirchliche Arbeitsrecht im europäischen Kontext. Die Kirchen müssen laut Europäischem Gerichtshof begründen, warum für eine Stelle die Kirchenzugehörigkeit des Beschäftigten erforderlich ist. Unklar sei jedoch, für welche Tätigkeiten dies gelte.

Das Mass an Loyalität gegenüber kirchlichen Arbeitgebenden solle ein weiteres Forschungsthema darstellen. Das betreffe etwa die Frage der Wiederheirat von Beschäftigten katholischer Arbeitgebender.

Das Institut für Kirchliches Arbeitsrecht an der RUB bündelt nach eigener Aussage Forschungsaktivitäten zu den verschiedenen Bereichen dieses Gebietes und widmet sich arbeitsrechtlichen Fragestellungen aus dem evangelischen wie katholischen Bereich durch Grundlagenarbeit und konkreter Beschäftigung mit Anfragen aus der Praxis. Darunter entstehen auch wissenschaftliche Gutachten für alle Akteure im kirchlichen Arbeitsrecht, in der verfassten evangelischen wie katholischen Kirche sowie für diakonische wie caritative Träger und Einrichtungen.