Corona-Massnahmen helfen Schweizer Arbeitsmarkt

10. Jan 2022

Dank der zweimaligen generellen Erhöhung der Anzahl Taggelder und der Verlängerung der Bezugsdauer für Arbeitslosenentschädigung, sowie der Verlängerung für Personen mit Aussicht auf Überbrückungsleistungen, konnten die Arbeitslosen wirtschaftlich abgesichert und damit die Sozialhilfe entlastet werden, so das Staatssekretariat für Wirtschaft.

Die Arbeitsmarktentwicklung war auch im Jahr 2021 stark durch die Covid-19 Krise geprägt, so das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO in einer Medienmitteilung. Neben den positiven konjunkturellen Einflüssen (Rückgang der saisonkorrigierten Arbeitslosenquote von 3,3% auf 2,4% im Jahresverlauf) trug auch das Instrument der Kurzarbeitsentschädigung (KAE) demnach wesentlich dazu bei, die negativen Einflüsse der Krise auf die Unternehmen und die Arbeitnehmenden aufzufangen und abzudämpfen.

Bereits ab Januar gingen sowohl die Zahl der registrierten Stellensuchenden als auch der Arbeitslosen kontinuierlich zurück, ausgehend von einem hohen Ausgangsniveau (261’499 Personen bei den Stellensuchenden, 169’753 Personen bei den Arbeitslosen). Erst im November verlangsamte sich der Rückgang bei den Arbeitslosen (auf einem tiefen Stand von 116’244 Personen), respektive erhöhte sich die Zahl der Stellensuchenden erstmals im Jahresverlauf wieder, dies allerdings vorwiegend aus saisonalen Gründen. Mit 121’728 lag die Arbeitslosenzahl Ende Dezember 2021 um 41’817 bzw. um 25,6% tiefer als ein Jahr zuvor, teilt das SECO mit. Die Zahl der Stellensuchenden lag mit 209’676 um 50’642 bzw. um 19,5% unter dem Wert von Dezember 2020. Verglichen mit dem Dezemberstand 2019, also unmittelbar vor Ausbruch der Covid-19 Krise, liegt die Stellensuchendenzahl aktuell noch um 16’721 Personen respektive 8,7% höher, die Arbeitslosenzahl um 4’451 respektive 3,8%.

Die jahresdurchschnittliche Arbeitslosenzahl für 2021 beläuft sich auf 137‘614 Personen und liegt damit um 8’106 Personen oder 5,6% tiefer als 2020. Für das Berichtsjahr 2021 resultiert daraus im Jahresmittel eine Arbeitslosenquote von 3,0%, was einer leichten Abnahme gegenüber 2020 (3,1%) entspricht.

Die Jugendarbeitslosenquote (15- bis 24-Jährige) liegt im Mittel 0,7 Prozentpunkte tiefer als im Vorjahr und sinkt damit auf einen Jahresdurchschnittswert von 2,5%. Die Arbeitslosenquote der älteren Arbeitnehmenden (50- bis 64-Jährige) hat mit einem Jahresdurchschnitt von 3,0% hingegen zugenommen (+0,1 Prozentpunkte gegenüber 2020).

Auch im zweiten Jahr der Covid-19 Krise hat der grosse Einsatz der Kurzarbeitsentschädigung (KAE) die Beschäftigung stabilisiert. Der Umfang der ausbezahlten KAE war noch etwa halb so gross wie im Vorjahr. Im Zuge der zweiten Welle der Covid-19 Pandemie Ende 2020 hatte die Kurzarbeit wieder deutlich zugenommen, um im Februar 2021 mit 523’687 Arbeitnehmenden einen Jahreshöchststand zu erreichen. In den darauffolgenden Monaten sank die Zahl der Arbeitnehmenden mit abgerechneter KAE infolge der Lockerung der gesundheitspolitischen Massnahmen dann wieder stetig und deutlich. Im Oktober 2021 wurde bisher für 48’264 Arbeitnehmende KAE abgerechnet, was dem tiefsten Stand seit Beginn der Krise im März 2020 entspricht. Dieser Wert dürfte noch etwas ansteigen, da die Unternehmen drei Monate Zeit haben, Abrechnungen einzureichen.

In den Jahren 2020 und 2021 wurde die maximale Bezugsdauer für Arbeitslosenentschädigung zwei Mal verlängert. Personen, die zwischen März und August 2020 Arbeitslosenentschädigung bezogen, profitierten von bis zu 120 zusätzlichen Taggeldern. Für Bezüge zwischen März und Mai 2021 wurden bis zu 66 Taggelder zusätzlich gewährt. Damit konnten in Phasen der Pandemie mit stark reduziertem Stellenangebot Aussteuerungen vermieden werden. Zahlreiche Arbeitnehmende, die in der Covid-Krise ihre Stelle verloren haben, verfügen in der ALV dadurch über einen längeren Versicherungsschutz, nämlich bis 2022 und teilweise bis 2023. Die zusätzlichen Taggelder haben die wirtschaftliche Absicherung von Arbeitslosen gestärkt und damit unter anderem auch die Sozialhilfe entlastet.