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CH: Versicherungen erhalten keinen Einblick in Gentests

Mai 31, 2018 | Archiv, Gesundheitliche Versorgung

Versicherungen sollen keinen zusätzlichen Einblick in die Ergebnisse von Gentests erhalten. Damit bestätigt der Ständerat den Nationalrat, der zuvor gleich entschieden hatte.

Mit 33 gegen null Stimmen bei 7 Enthaltungen hat der Ständerat am Mittwoch neue Regeln bezüglich der Totalrevision des Gesetzes über genetische Untersuchungen beim Menschen GUMG gutgeheissen. Mit der Neuerung möchte der Bundesrat rechtliche Lücken für medizinische Untersuchungen schliessen. Viele im Internet frei zugängliche Tests bewegen sich in einer rechtlichen Grauzone. Das Gesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen ist nun bereit für die Schlussabstimmungen.

Versicherungen dürfen die Ergebnisse früher durchgeführter medizinischer Gentests damit auch künftig nicht einfordern. Das Verbot gilt für Lebensversicherungen unter 400’000 Franken und private Invaliditätsversicherungen unter 40’000 Franken pro Jahr. Bei Sozialversicherungen, Krankentaggeldversicherungen und in der beruflichen Vorsorge dürfen Versicherer ohnehin keine Ergebnisse von Gentests verlangen. Das Verbot gilt nicht für genetische Untersuchungen zu Forschungszwecken sowie die Erstellung von DNA-Profilen in Strafverfahren und zur Identifizierung von unbekannten oder vermissten Personen.

Der Ständrat hat ausserdem den Vorschlägen des Bundesrates zu pränatalen Untersuchungen zugestimmt. Demnach dürfen solche Eigenschaften abgeklärt werden, welche die Gesundheit des Embryos oder des Fötus beeinträchtigen. Ebenfalls darf untersucht werden, ob sich das Nabelschnurblut zur Übertragung auf einen kranken Elternteil oder ein Geschwister eignet.

Genetische Untersuchungen zu besonders schützenswerten Eigenschaften müssen von Fachpersonen veranlasst und von bewilligten Laboratorien durchgeführt werden. Zusätzlich gelten allgemeine Grundsätze wie ein Diskriminierungsverbot, Informations- und Aufklärungspflichten oder Schutzvorschriften für genetische Daten. Abklärungen von Eigenschaften des Erbguts im medizinischen Bereich dürfen nur von Ärztinnen und Ärzten veranlasst und von bewilligten Labors durchgeführt werden.

Der Behindertendachverband Inclusion Handicap begrüsste die vom Ständerat beschlossenen “vernünftigen” Reformen. Es gebe “teilweise bedenkliche” Entwicklungen zum Beispiel bei Internet-Gentests, da der Umgang mit medizinischen Auswertungen von solchen Tests nicht einfach sei. “Dem wurde nun ein vernünftiger gesetzlicher Rahmen gesetzt”, so Inclusion Handicap.