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CH: Übereinkommen zum Schutz vor Gewalt gegen Frauen tritt in Kraft

Mrz 28, 2018 | Archiv, Gewaltschutz

Ab 1. April gilt in der Schweiz die “Istanbul-Konvention”. Sie ist europaweit das erste bindende Instrument, das Frauen und Mädchen umfassend vor jeglicher Gewalt, inklusive häuslicher Gewalt, schützt.

Das Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt, die sogenannte Istanbul-Konvention, tritt am 1. April in der Schweiz in Kraft. Dies ist dringend nötig, denn diese schweren Menschenrechtsverletzungen sind “auch in der Schweiz weit verbreitet”, meldet das Innendepartement EDI des Bundes. Alle zwei Wochen stirbt hierzulande eine Person infolge häuslicher Gewalt, jede Woche erfolgt ein Tötungsversuch.

Die Konvention hat das Ziel, physische, psychische und sexuelle Gewalt gegen Frauen europaweit auf einem vergleichbaren Standard zu verhüten, zu bekämpfen und zu verfolgen. Dies gilt laut EDI auch für Stalking, Zwangsheirat, die Verstümmelung weiblicher Genitalien sowie Zwangsabtreibungen und Zwangssterilisation.

Das Übereinkommen behandelt Prävention, Schutz und Unterstützung der Opfer sowie die Strafverfolgung. Bei häuslicher Gewalt erfasst das Übereinkommen alle Opfer von Gewalt, unabhängig vom Geschlecht.

Die Rechtsgrundlagen der Schweiz erfüllen die Anforderungen der Konvention “weitestgehend”, so das EDI. Vertieft abgeklärt werde derzeit die Frage, wie das bestehende Angebot an Telefonberatungen verbessert werden könne.

Im November 2018 findet eine nationale Konferenz zur Istanbul-Konvention in Bern statt, die vom Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann organisiert wird.