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CH: Ständeratskommission sieht keinen Handlungsbedarf bei organisierter Sterbehilfe

Mrz 27, 2018 | Archiv, Recht

Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates beantragt ihrem Rat, der Standesinitiative des Kantons Neuenburg betreffend organisierter Sterbehilfe keine Folge zu geben.

Die Standesinitiative des Kantons Neuenburg fordert den Bundesrat auf, die Bedingungen für die Beihilfe zum Selbstmord sowie die Rechtsgrundlsagen für Sterbehilfeorganisationen zu präzisieren. Die Initiative wurde eingebracht, da Exit 2014 kommuniziert hatte, Suizidhilfe auch solchen Personen anzubieten, die altersbedingt an Mehrfacherkrankungen leiden. Eine Rolle spielten auch die Studien des Nationalen Forschungsprogramms NFP 67 zum Lebensende (diakonie.ch berichtete). Schliesslich wollte der Kanton Neuenburg die Suizidprävention und die Entwicklung der Palliative Care als “wahre Alternative zum Suizid” fördern und die organisierte Suizidhilfe reglementieren.

Die Kommission für Rechtsfragen hat nun die Standesinitiative vorgeprüft und sieht “diesbezüglich keinen Handlungsbedarf”. Sie beantragt ihrem Rat mit 12 zu 1 Stimmen, der Standesinitiative keine Folge zu geben. In den letzten Jahren seien darüber “ausführliche Debatten” in den eigenössischen Räten geführt worden; auf eine entsprechende Regelung sei im Strafrecht ausdrücklich verzichtet worden.