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CH: Ständeratskommission bleibt bei Einschränkung der Lohngleichheitsanalyse

Mai 15, 2018 | Archiv, Gender- und Gleichstellungsfragen

Die Wissenschaftskommission des Ständerates bleibt bei ihrem Vorschlag, die Lohngleichheitskontrolle erst ab einer Unternehmensgrösse von 100 Angestellten verpflichtend vorzuschreiben, weiter soll die Analysepflicht auf 12 Jahre beschränkt sein. Nichts als heisse Luft, so Arbeitnehmerverbände.

Der Ständerat ist im Februar auf eine Vorlage des Bundesrates eingetregen, mit welcher das verfassungsmässige Lohngleichheitsgebot umgesetzt werden soll, verwies die Vorlage jedoch an seine Wissenschaftskommission. Diese beantragte ihrem Rat, die Vorlage zur Änderung des Gleichstellungsgesetzes anzunehmen. Wie der Bundesrat empfahl die Kommssion, Unternehmen dazu zu verpflichten, eine Lohngleichheitsanalsyse durchzuführen. Wollte der Bundesrat dafür die Grenze bei 50 oder mehr Angestellten ziehen, empfahl die Kommission jedoch eine Unternehmensgrösse von 100 oder mehr Angestellten.

Der Bundesrat wollte die Unternehmen zudem verpflichten, alle vier Jahre eine solche Analyse durchzuführen und durch eine unabhängige Stelle überprüfen zu lassen (diakonie.ch berichtete). Die Wissenschaftskommission wollte Unternehmen von einer weiteren Analysepflicht befreien, sobald die durchgeführte Lohngleichheitsanalyse gezeigt hat, dass die Lohngleichheit eingehalten ist. Die Gültigkeitsdauer der Bestimmungen über die Lohngleichheitsanalyse sollte gemäss Wissenschaftskommission zudem auf 12 Jahre befristet werden.

Mit der aktuellen Sitzung hält die Kommission laut Mitteilung an ihrem Vorschlag vom Frühjahr fest. Weiter beantragt sie demnach “ein weiteres Mal einstimmig, den öffentlichen Sektor vermehrt in die Pflicht zu nehmen”. Dieser soll zur Offenlegung der Lohngleichheitsanalysen verpflichtet werden. Weiter schlägt die Kommissionsminderheit ein Modell der Selbstdeklaration vor. Ausserdem beantragt sie, dass die Analysemethode frei gewählt werden kann und dass 10 Prozent der Mitarbeitenden vom Unternehmen den Nachweis der Lohngleichheit verlangen können.

Die Diskussionen der Kommission seien “nichts als heisse Luft”, so der Arbeitnehmerverband Travail.Suisse in einer gemeinsam mit Syna veröffentlichten Medienmitteilung. Dass das Gesetz seine Ziele nicht erreichen könne, sei seit Jahren bekannt, wird die Leiterin Gleichstellungspolitik Valérie Borioli Sandoz zitiert: “Deshalb müsste man das Problem jetzt beherzt angehen, anstatt Ausweichmanöver zu vollführen.” Travail.Suisse erwarte vom Ständerat, dass er “die Schwächung durch die Kommission ignoriert”.