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CH: Sozialhilfekonferenz will keine Aussteuerungen mehr ab 55

Feb 23, 2018 | Arbeitslosigkeit und prekäre Beschäftigung, Archiv

Die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe SKOS verlangt, dass über 55-Jährige von der Arbeitslosenversicherung nicht mehr ausgesteuert werden. Bleiben sie ohne Anstellung, drohen sie definitiv aus dem Arbeitsmarkt herauszufallen und in die Sozialhilfe abgedrängt zu werden.

Immer häufiger scheiden ältere Arbeitnehmer aus dem Erwerbsleben aus. Sie haben es besonder schwer, wieder eine Arbeitsstelle zu finden und werden überdurchschnittlich häufig ausgesteuert, so die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe in einer Mitteilung zur einer heute stattfindenden Medienkonferenz in Bern. “Alarmierend” sei die Tatsache, dass viele keine existenzsichernde Tätigkeit mehr fänden und in einen sozialen und wirtschaftlichen Abstieg rutschten.

Von 2010 bis 2016 ist demnach die Zahl der Sozialhilfebeziehenden über 55 um mehr als 50 Prozent gestiegen. Nur zu einem kleinen Teil sei diese Entwicklung demographisch bedingt, so die SKOS. Viele kämen jedoch gar nicht in die Sozialhilfe, sondern überbrückten die Zeit bis zur Pensionierung mit privaten Reserven, so SKOS-Präsident Felix Wolffers.

Die Sozialhilfekonferenz verlangt nun, dass die betroffenen Personen ab 55 nicht mehr ausgesteuert werden. Stattdessen sollen sie bis zum Erreichen des Pensionsalters in der Arbeitslosenversicherung bleiben und weiterhin durch die RAV in den Arbeitsmarkt vermittelt werden. Diese Lösung führe zu einer besseren und rascheren Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt und entlaste die Sozialhilfe. Zudem sei die Sozialhilfe “der falsche Ort für Menschen, die ihr Leben lang gearbeitet haben und nach wie vor arbeiten wollen”, so der Winterthurer Stadtrat und Präsident der Städteinitiative Sozialpolitik Nicolas Galladé.

Gemäss SKOS sollen solche Personen nach den Ansätzen der Ergänzungsleistungen durch die Arbeitslosenversicherung unterstützt werden, die mindestens 20 Jahre gearbeitet haben, seine Stelle erst ab 55 verliert und weiterhin für die Arbeitsvermittlung beim RAV angemeldet ist.