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CH: Sind die neuen SBB-Züge nicht behindertengerecht?

Jan 30, 2018 | Archiv, Behinderung

Dosto, der neue Doppelstockzug der SBB, kann von Menschen mit Beeinträchtigungen nicht selbständig benutzt werden. Entsprechend hat der Dachverband Inclusion Handicap jetzt beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde gegen die befristete Betriebsbewilligung eingereicht.

1,9 Milliarden Franken lässt sich die SBB 62 neue Doppelstockzüge kosten, die unter anderem zwischen Bern und Zürich eingesetzt werden sollen. Eine Begehung durch Vertreter aus den Behindertenorganisationen hat ergeben, dass Nachbesserungen nötig sind. Der Dosto beinhalte “noch einige Mängel hinsichtlich der selbständigen Nutzung von Menschen mit Behinderungen”, so Inclusion Handicap, der Dachverband der Behindertenorganisationen in der Schweiz.

Insgesamt seien 15 Rechtsbegehren gestellt worden. So könnten Reisende im Rollstuhl den Zug nicht selbständig verlassen, da die Neigung zum Perron zu hoch sei. Die Handläufe bei den Treppen zum Ein- und Ausstiegsbereich seien zu kurz, dies stelle für Passagiere mit einer Sehbehinderung ein Sicherheitsproblem dar. Die Türöffnungstasten könnten von Rollstuhlfahrern gar nicht erreicht werden. Weiter sei die Fortbewegung im Zug erschwert, da das Oberdeck nicht eben sei und Stolpergefahren drohten. Schliesslich führten die Lichtverhältnisse an diversen Orten zu Spiegelungen und Blendungen.

Der Dosto sei eine bedeutende Investition der SBB, so Inclusion Handicap. Umso wichtiger sei, dass “eine derart wichtige Anschaffung die Anforderungen des Behindertengleichstellungsrechts erfülle. Ziel der Beschwerde sei nicht, den Testbetrieb zu verhindern. Da die überwiegende Mehrheit der Züge jedoch noch nicht gebaut worden sei, könnten die Anforderungen in puncto Zugänglichkeit jetzt noch ohne Mehrkosten realisiert werden.

Das Fahrzeug sei durch die Gerichtsbarkeit als “letztinstanzlich als gesetzeskonform und nichtdiskriminierend beurteilt” worden, liess die SBB daraufhin verlauten. Sie bedauere, dass es zu einem neuen Gerichtsverfahren komme. Weiter wollte die SBB die Vorwürfe nicht kommentieren, da die juristischen Fragen zunächst durch die gerichtlichen Instanzen geklärt werden müssten.