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CH: SEK veröffentlicht Argumentarium zur Organspende

Mai 4, 2018 | Archiv, Recht

“Der Leib als Gabe”, so der Titel einer Broschüre, mit welcher der SEK 10 Fragen zur Organspende aus seiner Sicht beantwortet. Dabei steht der SEK kritisch zur diskutierten Widerspruchslösung. Diese mache aus dem eigenen Spenden ein fremdes Nehmen.

Im März 2013 hat der Bundesrat den Aktionsplan «Mehr Organe für Transplantationen» lanciert. Damit reagiert er auf ein wachsendes Missverhältnis in der Medizin: der ungefähr gleichbleibenden Zahl von Organspenderinnen und -spendern steht die wachsende Gruppe von Patientinnen und Patienten gegenüber, die ein Organ benötigen. Der Bundesrat will die Spendenrate Verstorbener von bisher 13 auf 20 Personen pro Million Einwohnerinnen und Einwohner erhöhen. Eine wichtige Rolle spielt dabei laut SEK die Strategie, von der derzeit im Gesetz festgeschriebenen Zustimmungslösung auf die Widerspruchslösung umzustellen.

In seinem vom Ethiker Frank Mathwig verfassten Argumentarium geht der SEK auf Fragen zur Sache und zur diskutierten Gesetzesänderung ein, diskutiert jedoch auch grundlegende Fragen zur Frage, wer wann wie über eine Organspende entscheiden soll oder muss. Dabei steht der SEK kritisch zur Widerspruchslösung. Diese mache “aus dem eigenen Spenden ein fremdes Nehmen”. Werde eine fehlende Ablehnung automatisch als schweigende Zustimmung gewertet, werde das liberale Freiheitsverständnis “auf den Kopf gestellt”, denn aus dieser Sicht käme bei der Organspende “ausschliessliche die freiwillige Zustimmung in Betracht”.

Eine Organspende sei häufig die letzte und einzige Rettung. Die Gesellschaft könne ohne die gegenseitige Empathie und Solidarität der Bürgerinnen und Bürger nicht bestehen. Daraus folge aber nicht, dass sich diese “auch gegenseitig ihre Organe schulden”. Die Logik der Widerspruchslösung nötige Menschen zu einer Entscheidung. Eine solche Entscheidungspflicht schränke “die grundrechtliche Freiheit, die eigene Meinung zu äussern oder zu verschweigen, empfindlich ein”.