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CH: Nationalratskommission stimmt für Änderung des Gleichstellungsgesetzes

Aug 20, 2018 | Archiv, Gender- und Gleichstellungsfragen

Die Wissenschaftskommission des Nationalrates unterstützt das Vorhaben, Unternehmen mit 100 oder mehr Angestellten zu einer Lohngleichheitsanalyse zu verpflichten. Nötig war dazu jedoch der Stichentscheid der Präsidentin.

Die Kommission hatte im Juni beschlossen, grundsätzlich auf die Vorlage einzutreten. Laut Mitteilung der Kommission drehte sich in der aktuellen Sitzung eine “intensiv geführte Debatte” um die Anzahl betroffener Unternehmen. Die vom Ständerat verabschiedete Vorlage setzte sich schliesslich durch. Diese sieht vor, Unternehmen mit 100 oder mehr Angestellten zu verpflichten, alle vier Jahre eine Lohngleichheitsanalyse durchzuführen.

Die Unternehmen sollen jedoch von dieser Pflicht befreit werden, sobald die Analyse zeigt, dass die Lohngleichheit eingehalten ist. Weiter lehnte es die Kommission ab, börsenkotierte Gesellschaften von der Veröffentlichung der Ergebnisse im Anhang der Jahresrechnung zu befreien. Die Kommission bestätigte weiter der vom Ständerat beschlossenen Sunset-Klausel, nach der die Gültigkeitsdauer der Gesetzesänderung auf 12 Jahre beschränkt ist.

Mittels Stichentscheid der Präsidentin abgelehnt hat die Kommission schliesslich einen Antrag, das Frauenrentenalter auf 65 anzuheben. Die Mehrheit war damit der Ansicht, dass diese Frage nicht im Rahmen der Revision des Gleichstellungsgesetzes geregelt werden soll und verweist stattdessen auf die laufende Revision zur Stabilisierung der AHV, die sich in der Vernehmlassung befindet.