Aktuelles

CH: Nationalrat kürzt Ergänzungsleistungen für Behinderte und Betagte

Mrz 16, 2018 | Archiv, Behinderung

Der Nationalrat möchte die anrechenbaren Mietzinse für Ergänzungsleistungen von AHV- und IV-Rentner nur geringfügig erhöhen. Je nach Wohnungsmarkt sollen Kantone die anrechenbaren Mietzinse sogar kürzen dürfen.

Die Höchstbeträge, die bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen aus Ausgaben berücksichtigt werden, leiben heute bei 1’100 Franken für Alleinstehende und 1’250 Franken für Ehepaare. Ein grosser Teil der Bezügerinnen und Bezüger kann damit ihre Miete nicht bezahlen, meldet die SDA.

In Städten sollen Alleinstehende künftig 100 Franken mehr Miete geltend machen dürfen, auf dem Land bleiben die Beträge unverändert. Ehepaare sollen neu 200 statt bisher 150 Franken geltend machen dürfen. Allerdings sollen die Kantone je nach Wohnungsmarktpreisen die anrechenbaren Mietzinse sogar um 10 Prozent kürzen dürfen. Damit könnten die Beträge unter das heutige Niveau fallen.

Besonders Eltern mit einer IV-Rente dürften Leistungseinbussen der Ergänzungsleistungen treffen, da nach dem Willen des Nationalrates sowohl der Lebensbedarf für Kinder gesenkt wurde, als auch die Kosten für die externe Betreuung kleiner Kinder bei der EL-Berechnung nicht berücksichtig werden.

Der Nationalrat folgte weiter seiner Kommission nicht, betreutes Wohnen zusätzlich zu unterstützen, damit Betagte möglichst lange zuhause leben können. Die Mehrheit lehnte dies ab.