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CH: Nationalrat erlaubt Überwachung von Versicherten

Mrz 13, 2018 | Archiv, Recht

Versicherungsdetektive sollen IV-Bezüger, Arbeitslose und Krankenversicherte bei Verdacht auf Missbrauch observieren dürfen, hat der Nationalrat beschlossen. Eine richterliche Genehmigung brauchen sie nur für den Einsatz von GPS-Trackern. Behindertenorganisationen und Arbeitnehmerverbände protestieren.

Der Nationalrat hiess die gesetzliche Grundlage für die Überwachung von Versicherten gemäss SDA mit 140 zu 52 Stimmen gut. Missbrauch schade dem System, war demnach Hauptargument der Befürworter. Überwachung liege im öffentlichen Interesse, weil Missbrauch nur so aufgedeckt werden könne. Gegner des Gesetzes verwiesen auf die Verhältnismässigkeit. Die Privatsphäre als eines der wichtigsten Grundrechte sei zu schützen.

Bei den einzelnen Bestimmungen folgte der Nationalrat dem Ständerat und seiner Kommission. So sollen auch GPS-Tracker zur Standortbestimmung zum Beispiel an Autos angebracht werden dürfen. Dafür braucht es jedoch eine richterliche Genehmigung. Der Bundesrat hatte GPS-Tracker nicht zulassen wollen.

“Das Parlament öffnet der Willkür Tür und Tor” kommentierte Inclusion Handicap den Entscheid. Die gesetzliche Grundlage sei “eines Rechtsstaates nicht würdig”, so der Dachverband der Behindertenorganisationen. Versicherungen dürften den Rechtsstaat aushöhlen, Versicherte stünden unter Generalverdacht und ihnen würden elementare Grundrechte verweigert. Observationen müssten immer von einem Richter angeordnet werden, und auf den Einsatz von GPS-Trackern sei zu verzichten.

Der Gesetzesentwurf schiesse zu weit über das Ziel hinaus, betont der Dachverband der Arbeitnehmenden Travail.Suisse. Private Versicherte erhielten weitgehendere Observationsbefugnisse als Strafverfolgungsbehörden oder der Nachrichtendienst. Das sei “bedenklich und unverhältnismässig”. Travai.Suisse vermisse bei der Ausarbeitung der gesetzlichen Grundlage “die notwendige Sorgfalt”.

Die Gesetzgebungsarbeiten wurdne nötig, weil der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte der Schweiz eine mangelnde gesetzliche Grundlage zur Observation von Versicherten vorwarf. Wegen des Urteils des EGMR mussten IV und Unfallversicherer ihre Beobachtungen einstellen. Um diese wieder zu ermöglichen, wollte der Bundesrat eine gesetzliche Grundlage im Rahmen einer Reform des Sozialversicherungsrechts schaffen.