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CH: Meldung bei Verdacht auf Gefährdung des Kindeswohls

Dez 1, 2017 | Archiv, Kinder und Jugendliche

Der Nationalrat schwächt die Meldepflicht ab: Kita-Mitarbeitende sollen künftig verpflichtet sein, bei Verdacht auf Gefährdung des Kindeswohls die Behörden zu informieren – wenn konkrete Hinweise vorliegen.

Misshandelte Kinder sollen geschützt werden können. Mit der Einführung einer allgemeinen Meldepflicht will der Bundesrat nach eigenen Aussagen gewährleisten, dass die Kindesschutzbehörde rechtzeitig eingreifen kann. Der Bundesrat schickte dazu Ende 2013 eine Änderung des Zivilgesetzbuches in die Vernehmlassung.

Fachpersonen, die beruflich regelmässig Kontakt zu Kindern haben, sollten verpflichtet werden, einen begründeten Verdacht auf Kindesmisshandlung zu melden. Waren bislang also nur Personen in amtlicher Tätigkeit wie Lehrer oder Sozialarbeiter verpflichtet, gelte dies neu auch für “Fachpersonen aus den Bereichen Betreuung, Bildung, Religion oder Sport”. Ärzte, Psychologen oder Anwälte, die dem Berufsgeheimnis unterstehen, sollten nicht verpflichtet werden, aber zur Meldung berechtigt sein. 

Der Nationalrat hat nun der Ausweitung der Meldepflicht zugestimmt, diese aber abgeschwächt. Meldungen sollen nur erfolgen, wenn konkrete Hinweise vorliegen, dass die körperliche, psychische oder sexuelle Integrität einer minderjährigen Person gefährdet ist. Diese Voraussetzungen müssten auch dann erfüllt sein, wenn jemand freiwillig eine Meldung machen möchte.

Die Gegner stellten die Verbessung des Kindesschutzes infrage und warnten vor einer Meldungsflut, die bei unverhältnismässigen Interventionen ganze Familien traumatisieren könnten. Die Befürworter verwiesen auf gute Erfahrungen mit der erweiterten Meldepflicht in mehreren Kantonen.