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CH: Gleichstellung: Ständeratskommission will Lohngleichheitsanalyse einschränken

Feb 14, 2018 | Archiv, Gender- und Gleichstellungsfragen

Im Rahmen der Änderung des Gleichstellungsgesetzes möchte die Wissenschaftskommission des Bundesrates Unternehmen erst ab einer Grösse von 100 Angestellten zu einer Lohngleichheitsanalyse verpflichten. Der Bundesrat wollte die Grenze schon bei 50 Angestellten setzen. Zusätzlich möchte die Kommission die Analysepflicht unter bestimmten Voraussetzungen aufheben.

Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates beantragt ihrem Rat, die Vorlage zur Änderung des Gleichstellungsgesetzes anzunehmen. Wie der Bundesrat empfiehlt die Kommssion, Unternehmen dazu zu verpflichten, eine Lohngleichheitsanalsyse durchzuführen. Wollte der Bundesrat dafür die Grenze bei 50 oder mehr Angestellten ziehen, empfiehlt die Wissenschaftskommission jedoch eine Unternehmensgrösse von 100 oder mehr Angestellten. Damit würden laut Mitteilung von gestern 0.85% der Unternehmen und 45% aller Arbeitnehmenden erfasst. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Grenze erfasste 2% der Unternehmen und 54% der Arbeitnehmenden.

Der Bundesrat wollte die Unternehmen zudem verpflichten, alle vier Jahre eine solche Analyse durchzuführen und durch eine unabhängige Stelle überprüfen zu lassen (diakonie.ch berichtete). Die Wissenschaftskommission möchte Unternehmen von einer weiteren Analysepflicht befreien, sobald die durchgeführte Lohngleichheitsanalyse gezeigt hat, dass die Lohngleichheit eingehalten ist. Die Gültigkeitsdauer der Bestimmungen über die Lohngleichheitsanalyse soll gemäss Wissenschaftskommission zudem auf 12 Jahre befristet werden.

Die Kommission begrüsste zudem ausdrücklich, dass die Pflicht zur Durchführung einer Lohngleichheitsanalyse auch für die öffentlich-rechtlichen Arbeitgebenden gilt. In der Vorlage ist der öffentliche Sektor im Gegensatz zu den privaten Unternehmen jedoch nicht dazu verpflichtet, die Lohngleichheitsanalyse auch überprüfen zu müssen. Die Kommission möchte dies neu in die Vorlage integrieren.

Mit der im Juni 2017 an das Parlament überwiesenen Botschaft möchte der Bundesrat für die Unternehmen einen Anreiz schaffen, ihr Lohngefüge so anzupassen, dass der verfassungsmässige Anspruch auf gleichen Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit Realität wird. Zentrales Instrument der Gesetzesänderung soll nach Willen des Bundesrates die Lohngleichheitsanalyse sein.