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CH: Genuntersuchungen zwischen technischer Entwicklung und kommerziellem Angebot

Feb 6, 2018 | Archiv, Recht

Die Wissenschaftskommission des Nationalrates schliesst sich der Vorlage des Bundesrates zum Bundesgesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen an. Lebensversicherungen sollen jedoch vorliegende Untersuchungsergebnisse einsehen dürfen.

Mehr als 80 Änderungsanträge hat die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates beraten. Mit dem neuen Gesetz sollen die Rechtsvorschriften an den technischen Fortschritt und die neuen kommerziellen Angebote bei genetischen Untersuchungen angepasst werden, um so die Lücken im geltenden Recht zu schliessen, lässt die Kommission verlauten.

Von der Vorlage des Bundesrates abgewichen ist die Komission beim Thema der Genanalysen im Rahmen von Versicherungsverhältnissen. So soll das Verbot aufgehoben werden, für Lebensversicherungen und Invaliditätsversicherungen unter bestimmten Umständen bereits vorliegende Ergebnisse von Genuntersuchungen zu verlangen oder einzusehen. 

Genetische Untersuchungen, die nicht sensible Eigenschaften betreffen, sollen Kundinnen und Kunden direkt angeboten werden dürfen. Mit diesen “Direct-to-Consumer Genetic Tests” können interessierte Personen genetische Untersuchungen durchführen lassen – sowohl zu medizinischen als auch zu nicht-medizinischen Zwecken. Bestellt wird direkt beim Anbieter, meist via Internet.

Ärzte und Laboratorien sollen genetische Untersuchungen nur dann einem Labor im Ausland übertragen dürfen, wenn die untersuchte Person schriftlich dazu einwilligt, verlangt die Kommission weiter.

Die Kommission habe sich ferner intensiv mit dem Vorschlag des Bundesrates auseinandergesetzt, wonach pränatale Untersuchungen durchgeführt werden dürfen, um abzuklären, ob sich das Nabelschnurblut des Embryos oder des Fötus nach der Geburt aufgrund seiner Gewebemerkmale zur Übertragung auf einen kranken Elternteil oder ein krankes Geschwister eignet. Der Kommission sei es “ein wichtiges Anliegen, dass die Gesetzgebung Schwangerschaftsabbrüche aufgrund von Gewebemerkmalen verhindert”. Sie sei mit 12 zu 11 Stimmen der Meinung, dass der Entwurf des Bundesrats diesem Anliegen ausreichend Rechnung trage.

Die Kommission wünsche sich eine gesetzliche Grundlage, “die mit den künftigen technischen Entwicklungen ebenso Schritt hält wie mit den kommerziellen Angeboten, die in naher oder ferner Zukunft auf dem Markt auftauchen könnten”.