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CH: Einsparungen der Kreditvorlage für unbegleitete Minderjährige für Berner Synodalrat “knapp vertretbar”

Nov 12, 2018 | Archiv, Migration und Flucht

Ende November stimmen die Bernerinnen und Berner über den Kredit für die Betreuung unbegleiteter Minderjähriger ab. Die jetzt zu bewilligenden Gelder sind ein Minimum, das nicht weiter geschmälert werden darf, so der Berner Synodalrat, der die Vorlage damit akzeptiert.

Die am 25. November zur Abstimmung gelangende Kreditvorlage basiert auf einem neuen Betreuungskonzept, das der Regierungsrat nach der Ablehnung des Sozialhilfekredits durch die Stimmberechtigten im Mai 2017 ausarbeiten liess. Der Kredit dient zur Finanzierung der Betreuung minderjähriger Asylsuchender, die ohne ihre Eltern in die Schweiz gekommen sind.

Möglichst viel einsparen und trotzdem die Kinderschutzkonvention einhalten war das Ziel. Aus Sicht des Berner Synodalrates seien die Einsparungen “knapp vertretbar”. Die jetzt zu bewilligenden Gelder stellten jedoch ein Minimum dar, das nicht weiter geschmälert werden dürfe, so der Synodalrat in einer Medienmitteilung. Damit stellt er sich hinter die Vorlage, gegen die die SVP des Kantons Bern das Referendum ergriffen hat.

Zahlreiche Kirchgemeinden begleiteten seit vielen Jahren Asylsuchende und kennen deren konkrete Situationen, so der Synodalrat. Wer bei ihrer Integration spart, riskiere, dass später für Massnahmen der Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde KESB oder bei der Sozialhilfe ein Mehrfaches ausgegeben werden müssen. Für unbegleitete Kinder und Jugendliche müssten die Betreuungspersonen auch jene Aufgaben wahrnehmen, welche üblicherweise in der Familie geleistet werden. Die Betreuung sei umso wichtiger, als viele dieser jungen Menschen von den Erlebnissen im Ursprungsland bzw. durch die Flucht traumatisiert seien und besondere Unterstützung bräuchten.