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CH: Die Angst der Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen vor erneuter Diffamierung

Jan 12, 2018 | Archiv, Kinder und Jugendliche

Bislang wurden weniger Gesuche um einen Solidaritätsbeitrag von Opfern fürsorgerischer Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen gestellt als erwartet. Zwei Forschungsgruppen haben nun aufgelistet, woran dies liegen kann. Misstrauen gegenüber den Behörden und die Angst vor erneuter Diffamierung sind zwei Gründe.

Bis Mitte Januar wurden gut viereinhalbtausend Gesuche eingereicht. Weitaus weniger als eigentlich erwartet. Eine vom Bundesrat eingesetzte unabhängige Expertenkommission und ein weiteres Forschungsteam weisen nun auf verschiedene Herausforderungen und Schwierigkeiten hin, die ein solches Gesuch “individuell erschweren oder auch ganz verunmöglichen können”, wie es in einer gestern veröffentlichten Medienmitteilung der Kommission heisst. Die Erkenntnisse stützen sich auf insgesamt fast 100 biografische Interviews, die mit Betroffenen von administrativen Versorgungen und Heimplatzierungen geführt wurden.

Aus der niedrigen Zahl an Gesuchen zu folgern, dass es viel weniger Opfer gäbe als bislang angenommen, “ist mit Sicherheit falsch”, stellen die Forscher voran. Vielmehr stellt ein Teil der Betroffenen kein Gesuch, obwohl sie die Kriterien vollumfänglich erfüllen.

So seien viele Betroffene bereits verstorben oder befänden sich in einem schlechten gesundheitlichen Zustand. Häufig werde das Erbringen eines Beleges ihrer Opfereigenschaft gegenüber einer staatlichen Behörde “als eine erneute Einschränkung von Autonomie und Handlungsfähigkeit” wahrgenommen. Der Preis der erneuten Erinnerungsarbeit sei für die Betroffenen sehr hoch, da die Betroffenen im Rahmen der Aktensuche mit diffamierenden und stigmatisierenden Beurteilungen der damaligen Behörden konfrontiert würden.

Die Traumatisierungen der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen hätten die Betroffenen auf Distanz zu den Behörden gehen lassen, “um sich vor erneuten Zugriffen zu schützen”. Dies könne dazu führen, “dass die Betroffenen nichts von den Behörden verlangen wollen, auch keinen Solidaritätsbeitrag”.

Wer ein Gesuch einreicht, gibt sich als Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen zu erkennen. Viele Betroffene hätten jahrzehntelang versucht, genau das zu vermeiden und ihre Vergangenheit vor ihrem Umfeld geheim zu halten. Die Zwangsmassnahmen seien oft mit Schamgefühlen und Angst vor einer Restigmatisierung verbunden.