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CH: Bundesrat will Gesetzeslücken bei genetischen Untersuchungen am Menschen schliessen

Jan 15, 2018 | Archiv, Recht

Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates hat Anhörungen zur Totalrevision des Bundesgesetzes über genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMG) durchgeführt und beantragt nun, auf die Vorlage des Bundesrates einzutreten.

Die jüngsten technischen Entwicklungen, die Markteinführung neuer Gentests und der erleichterte Zugang zu diesen Tests hätten den Bundesrat dazu bewogen, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der die entsprechenden Lücken im geltenden Recht schliesst, so die Kommission. Insbesondere die kommerziellen nicht-medizinischen Untersuchungen sollen vom Gesetz besser erfasst werden. Diese seien der Allgemeinheit heute leichter zugänglich.

Ausserdem komplettiere der Gesetzesentwurf das geltende Recht zu medizinischen Genanalysen. Mit genetischen Untersuchungen können erbliche Krankheiten und andere Syndrome festgestellt und genetische Veranlagungen zu bestimmten Krankheiten ermittelt werden. Ebenso können DNA-Profile für Abstammungsklärungen erstellt sowie genetische Charakteristikgen ohne medizinische Bedeutung festgestellt werden.

Die Kommission hat verschiedene Vertreterinnen und Vertreter aus Politik und Zivilgesellschaft angehört und nun einstimmig beantragt, auf die Vorlage des Bundesrates einzutreten. Mit der Detailberatung wird sie voraussichtlich im Laufe des ersten Quartals 2018 beginnen.