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CH/Aargau: Obligatorische Schulungen gegen sexuelle Übergriffe

Jun 11, 2018 | Archiv, Gewaltschutz

Die Aargauer Reformierten ändern ihre Kirchenordnung. Ab 2019 gibt es obligatorische Schulungen für alle, die mit Kindern, Jugendlichen und Personen in Abhängigkeitsverhältnissen zu tun haben. 

“Ohne Diskussion” habe die Synode der Aargauer Reformierten mit einer Gegenstimme die neuen Bestimmungen der Kirchenordnung zum Schutz vor Grenzverletzungen und sexuellen Übergriffen in der Kirche genehmigt, heisst es in einer Mitteilung.

Neu gibt es obligatorische Schulungen für alle angestellten kirchlichen Mitarbeitenden, die mit Kindern, Jugendlichen und Personen in Abhängigkeitsverhältnissen zu tun haben. Bislang waren diese Schulungen freiwillig. Das Thema sei “zu wichtig, als dass in Kauf genommen werden könnte, dass Mitarbeitende nicht über das nötige Fachwissen verfügen”, heisst es in der Synodenvorlage. Ausserdem müssen diese Mitarbeitenden alle vier Jahre einen Sonderprivatauszug einreichen, eine Konsequenz der 2014 vom Schweizer Stimmvolk angenommenen Pädophileninitiative.

Alle Angestellten wie auch die freiwilligen und ehrenamtlichen Mitarbeitenden in diesem Tätigkeitsbereich sollen durch einen Verhaltenskodex für die Thematik sensibilisiert werden und eine Verpflichtungserklärung unterzeichnen.

Die Landeskirche habe 2014 mit “gezielter Präventionsarbeit” zum Thema begonnen. Fast alle Kirchgemeinden verfügten mittlerweile über eine Kontaktperson. Seitdem hätten die beiden zuständigen Mitarbeiterinnen zehn Fälle von sexuellen Übergriffen beziehungsweise Grenzverletzungen bearbeitet. Im Fall eines freiwilligen Miarbeitenden kam es zu einer Verurteilung, in zwei anderen Fällen wurde eine Supervision angeordnet.

Die für die teilnehmenden kostenlosen Schulungen fallen mit CHF 10’000 pro Amtsperiode dem landeskirchlichen Budget zur Last. Die Schulungen werden ab dem kommenden Jahr angeboten. Dann müssen auch die Sonderprivatauszüge erstmals vorgelegt werden.