Aktuelles

Bundesrat will Organhandel stärker bekämpfen

Aug 29, 2019 | Archiv, Recht

Jeglicher Organhandel soll verfolgt werden, unabhängig davon, ob er in der Schweiz oder im Ausland betrieben wurde. Der Bundesrat unterstützt eine entsprechende Konvention des Europarates.

Der Bundesrat möchte den illegalen Organhandel wirksamer bekämpfen, schreibt das Bundesamt für Gesundheit BAG in einer Medienmitteilung. An seiner Sitzung vom 28. August 2019 hat er dem Parlament dazu die Botschaft zur Genehmigung des Übereinkommens des Europarates gegen den Handel mit menschlichen Organen überwiesen.

Der Bundesrat unterstütze die Konvention, welche internationale Strafbestimmungen vereinheitlichen soll, schreibt das BAG. Einzeltäter und kriminelle Organisationen, die Organhandel betreiben, sollen damit wirksamer verfolgt werden können. Die Rekrutierung von Spenderinnen und Spendern, die Organentnahme und die Transplantation müssen nach Willen des Bundesrates unter Strafe gestellt werden können. Ausserdem sollen Opfer besser geschützt und die internationale Zusammenarbeit erleichtert werden.

Bislang verbietet das Schweizer Recht zwar, für eine Organspende Geld zu bezahlen oder anzunehmen sowie mit Organen zu handeln. Allerdings nur dann, wenn diese Aktionen in der Schweiz oder von der Schweiz aus erfolgen. Künftig sollen alle Personen, die sich in der Schweiz aufhalten, verfolgt werden können, wenn sie im Ausland Organhandelsdelikte begangen haben.

Damit die Schweiz diese Konvention ratifizieren kann, müssen das Transplantationsgesetz und das Humanforschungsgesetz geändert werden, schreibt das BAG. Das Parlament werde sich voraussichtlich im ersten Halbjahr 2020 dazu äussern.