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Baselbieter Landeskirchen lehnen die geplante Teilrevision des Sozialhilfegesetzes ab

Mai 27, 2020 | Arbeitslosigkeit und prekäre Beschäftigung, Archiv

Das in Baselland geplante Konzept ist von übergrosser Komplexität und brächte sozialhilfeabhängige Menschen in grösste Bedrängnis, sagen die drei Baselbieter Landeskirchen. Die in der Vorlage enthaltenen positiven Aspekte könnten auch ohne dieses Konzept umgesetzt werden.

Die drei Landeskirchen anerkennen die grosse und anspruchsvolle Arbeit, die mit der geplanten Teilrevision verbunden ist, heisst es in einer gemeinsamen Medienmitteilung der reformierte, christkatholischen und römisch-katholischen Landeskirche. Die Kirchen seien jedoch in sehr grosser Besorgnis über den geplanten Umgang mit den sozialhilfebedürftigen Einwohnerinnen und Einwohnern des Kantons. Insgesamt gelangten sie im Rahmen ihrer Analyse der Vernehmlassungsvorlage zur Überzeugung, dass das geplante Konzept der Grundpauschalen von übergrosser Komplexität und nicht zielführend sei, dass die Einführung und Umsetzung dieses Konzeptes sozialhilfeabhängige Menschen in grösste Bedrängnis brächte und die in der Vorlage enthaltenen positiven Aspekte auch ohne dieses Konzept umgesetzt werden könnten und sollten.

Mit der geplanten Einführung von Grundpauschalstufen werde die Gefahr der Willkür in der Rechtsanwendung sozusagen vorprogrammiert. Das problematische Klassifizierungssystem der Grundpauschalstufen treffe auf ein dezentral organisiertes Vollzugssystem. Es sei davon auszugehen, dass es dadurch zu einer Überforderung wohl aller Beteiligten kommen werde. Damit sei weder den Sozialhilfebeziehenden noch den mit dem Vollzug beauftragten Mitarbeitenden gedient. So könne keine dem kantonalen Gemeinwesen angemessene Sozialpolitik betrieben werden.

Durch den Definitionsversuch verschiedener Stufen von Prekarität werde zudem ein äusserst heikler Weg beschritten und langzeitarbeitslose Menschen zusätzlich disqualifiziert. Damit sei die grosse Gefahr verbunden, dass die Sozialhilfe als Errungenschaft des modernen Wohlfahrtsstaates zu einem System für Antrags- bzw. Bittstellende zurück entwickelt werde, so die gemeinsame Stellungnahme. Der Umgang mit Armutsbetroffenen mutiere zum komplizierten, die Menschenwürde tangierenden Qualifikationssystem. Die Langzeitfolgen des damit verbundenen Prozesses der Entsolidarisierung der Gesellschaft seien weder hinreichend untersucht noch absehbar.

Das mögliche Schicksal einer Sozialhilfeabhängigkeit betreffe nicht etwa eine Minderheit, sondern der Kreis virtuell direkt Betroffener mache einen grossen Teil der gesamten Kantonsbevölkerung aus. Armut und Arbeitslosigkeit könne nicht mehr allein als Klassenschicksal gedeutet werden, sondern reiche als Phänomen heutzutage in die Gesellschaft als Ganzes hinein.